Verkaufen oder sanieren? Wann sich eine Renovierung nicht mehr lohnt

Viele Eigentümer stehen irgendwann vor derselben Frage:
Lohnt es sich, Geld in die Sanierung einer alten Immobilie zu stecken – oder ist der Verkauf die bessere Entscheidung?

Gerade bei sanierungsbedürftigen Wohnungen wird die Entscheidung zur Gratwanderung. Denn was auf den ersten Blick machbar scheint, entpuppt sich oft als langwieriger, kostenintensiver Prozess – besonders für private Eigentümer, die solche Projekte selten selbst stemmen.

1. Der reale Aufwand einer Sanierung

Eine Sanierung klingt zunächst nach einer überschaubaren Investition – ein neuer Anstrich hier, eine neue Heizung dort. Doch wer schon einmal saniert hat, weiß: Hinter jeder Wand steckt Überraschungspotenzial. Alte Leitungen, Feuchtigkeit, Schadstoffe oder unklare Eigentümerstrukturen machen aus einem Plan schnell ein Risiko.

Dazu kommt: Handwerksbetriebe sind über Monate ausgebucht, und steigende Materialkosten erschweren die Kalkulation.
Was als Renovierung gedacht war, kann leicht zur Baustelle ohne Ende werden – mit ungewissem Ergebnis.

💡 Für Eigentümer bedeutet das: hohe Kosten, viel Zeit und ein permanenter Organisationsaufwand.
💼 Für uns von IGW bedeutet es: ein vertrautes Szenario. Genau diese Herausforderungen sind unser tägliches Geschäft – wir haben die Erfahrung, Strukturen und Partner, um Sanierungsobjekte effizient und werterhaltend zu entwickeln.

2. Wann sich eine Sanierung lohnt

Eine Sanierung ist sinnvoll, wenn:

  • die Bausubstanz solide ist,
  • das Objekt in einer starken Lage liegt,
  • und Sie die Immobilie langfristig selbst nutzen oder vermieten möchten.

In diesen Fällen kann eine Modernisierung den Wert steigern.
Aber sobald die Sanierungskosten mehr als 50 % des aktuellen Marktwertes erreichen, sollte man kritisch prüfen, ob sich die Investition noch rechnet.

3. Wann der Verkauf die vernünftigere Entscheidung ist

Wenn Sanierungskosten, Leerstand oder organisatorischer Aufwand zu groß werden, ist der Verkauf häufig der klarere und sicherere Weg. Das gilt besonders, wenn die Immobilie:

  • nicht mehr selbst genutzt wird,
  • laufende Kosten verursacht,
  • oder unrealistisch viel Sanierungsaufwand erfordert.

Für viele Eigentümer bedeutet der Verkauf Entlastung – emotional wie finanziell.
Denn was für Privatpersonen zu einem jahrelangen Projekt werden kann,
ist für uns IGW Immobilien ein klar strukturierter Prozess mit planbaren Schritten.

4. Die Schere: schwierig für Eigentümer – machbar für uns

Hier zeigt sich der entscheidende Unterschied:
Was für Eigentümer eine Herausforderung ist, ist für uns tägliche Praxis.

Wir verfügen über das Know-how, Kapital und die Partner, um auch komplexe Sanierungen professionell umzusetzen.
So wird aus einem Sanierungsstau ein neues Entwicklungspotenzial – und für Sie eine faire, sorgenfreie Lösung.

Fazit: Loslassen ist manchmal der klügere Weg

Sanieren kann sich lohnen – aber nicht um jeden Preis.
Wer realistisch prüft, erkennt schnell: Manchmal ist der Verkauf die wirtschaftlichere Entscheidung.

Und genau hier setzen wir an:
IGW Immobilien kauft sanierungsbedürftige Objekte direkt, fair und ohne Umwege.
So entsteht Planungssicherheit – für Eigentümer, die Klarheit wollen, ohne sich in Baustellen zu verlieren.

Kurz gesagt: Manchmal ist der beste Weg, den Wert einer Immobilie zu erhalten –
sie in erfahrene Hände zu geben, die ihr Potenzial erkennen und nutzen.

Unser transparenter Ankaufsprozess:

Wir legen Wert auf einen schnellen, aber transparenten Prozess:

🟩 Der Zwei-Stufen-Check

1. Digitale Vorprüfung
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Eckdaten Ihrer Immobilie und bewerten das Ankaufpotenzial.

2. Vor-Ort-Bestätigung
Fällt die Vorprüfung positiv aus, kann innerhalb von 2 Tagen ein Besichtigungstermin zur finalen Bewertung erfolgen.
Ihr Ankaufsangebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Vor-Ort-Termin.

🔵 Die anschließenden Schritte

Einleitung der Beurkundung
Nach Ihrer Zusage bereiten wir den Kaufvertragsentwurf vor und leiten diesen an Sie und den Notar weiter.

Notartermin & Unterschrift
Nach Ablauf der gesetzlichen Prüffrist (§ 17 Abs. 2a BeurkG) erfolgt die Beurkundung beim Notar.

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  • Oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf: 📞 08581 / 726 28 77

  22. Oktober 2025
  von: IGWIMMOBILIEN
  Kategorie: Allgemein