Die 5 größten Stolperfallen beim privaten Wohnungsverkauf
Ein privater Immobilienverkauf scheint auf den ersten Blick einfach: ein Inserat schalten, ein paar Anfragen beantworten, und schon findet sich ein Käufer. In der Realität sieht das jedoch anders aus. Besonders bei sanierungsbedürftigen Objekten führt der Verkauf ohne professionelle Unterstützung oft zu unnötigen Verzögerungen, Preisdruck oder rechtlichen Unsicherheiten.
Hier zeigen wir die 5 häufigsten Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden können.
1. Unrealistische Preisvorstellung
Viele Eigentümer orientieren sich an Angeboten aus Online-Portalen oder an Nachbarschaftspreisen.
Doch gerade bei sanierungsbedürftigen Immobilien kann der tatsächliche Marktwert deutlich niedriger liegen.
Fehlt eine fundierte Wertermittlung, führt das zu zwei Problemen:
- Ist der Preis zu hoch, bleiben Interessenten aus.
- Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.
💡 Tipp: Lassen Sie den Zustand, die Lage und die Sanierungsrückstände realistisch bewerten. Eine ehrliche Einschätzung spart Wochen – manchmal sogar Monate – auf dem Weg zum Verkauf.
2. Unvollständige Unterlagen
Ein häufiger Grund für Verzögerungen sind fehlende Dokumente.
Käufer, Banken und Notare benötigen zahlreiche Unterlagen: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen und mehr.
Sind diese Unterlagen nicht vollständig, stoppt der Verkaufsprozess – oft mitten in den Verhandlungen.
💡 Tipp: Bereiten Sie alle wichtigen Dokumente vor, bevor Sie mit potenziellen Käufern sprechen.
Je strukturierter Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft der Verkauf.
3. Besichtigungstourismus
Wer privat verkauft, erhält oft Dutzende Anfragen – aber nur wenige davon sind ernsthaft interessiert.
Zwischen unzuverlässigen Terminen, Nachfragen und vermeintlichen Kaufzusagen vergeht viel Zeit, ohne dass echte Fortschritte erzielt werden.
Besonders bei sanierungsbedürftigen Immobilien schrecken manche Interessenten nach der Besichtigung schnell wieder ab.
💡 Tipp: Filtern Sie Anfragen gezielt vor.
Qualität geht vor Quantität – und ein gut vorbereiteter Termin ist wertvoller als zehn unverbindliche.
4. Verhandlungsdruck und Nachforderungen
Privatverkäufer geraten häufig in die Situation, sich auf nachträgliche Preisverhandlungen einzulassen – etwa nach Gutachten oder Handwerkerschätzungen.
Diese Nachforderungen sind nicht immer gerechtfertigt, aber schwer zu vermeiden, wenn man unerfahren in der Argumentation ist.
💡 Tipp: Bereiten Sie sich auf mögliche Einwände vor.
Dokumentieren Sie bekannte Mängel offen – das schafft Transparenz und verhindert spätere Diskussionen.
5. Rechtliche Unsicherheiten
Viele Eigentümer unterschätzen die rechtlichen Verpflichtungen beim Immobilienverkauf.
Themen wie Sachmängelhaftung, Instandhaltungsrücklagen oder Energieausweispflicht werden schnell zur Haftungsfalle, wenn sie unvollständig oder falsch dargestellt sind.
💡 Tipp: Lassen Sie den Kaufvertrag und alle Angaben im Vorfeld prüfen – am besten von Fachleuten mit Erfahrung im Immobilienrecht.
Was wir aus Erfahrung wissen
Wir von IGW Immobilien erleben diese Stolperfallen regelmäßig – allerdings aus der Käuferperspektive. Viele Eigentümer, die zunächst privat verkaufen wollten, wenden sich später an uns, um eine sichere, faire und verbindliche Lösung zu finden.
Unser direkter Ankauf vermeidet genau diese Risiken:
Keine unzähligen Besichtigungen, keine nachträglichen Preisverhandlungen, keine Haftungsfallen.
Stattdessen: Planungssicherheit, Transparenz und ein klarer Ablauf.
Unser transparenter Ankaufsprozess:
Wir legen Wert auf einen schnellen, aber transparenten Prozess:
🟩 Der Zwei-Stufen-Check
1. Digitale Vorprüfung
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Eckdaten Ihrer Immobilie und bewerten das Ankaufpotenzial.
2. Vor-Ort-Bestätigung
Fällt die Vorprüfung positiv aus, kann innerhalb von 2 Tagen ein Besichtigungstermin zur finalen Bewertung erfolgen.
Ihr Ankaufsangebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Vor-Ort-Termin.
🔵 Die anschließenden Schritte
Einleitung der Beurkundung
Nach Ihrer Zusage bereiten wir den Kaufvertragsentwurf vor und leiten diesen an Sie und den Notar weiter.
Notartermin & Unterschrift
Nach Ablauf der gesetzlichen Prüffrist (§ 17 Abs. 2a BeurkG) erfolgt die Beurkundung beim Notar.
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