Abgeschlossenheitsbescheinigung – Grundlage für rechtssicheres Wohnungseigentum

Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Auch beim Kauf oder Verkauf von Wohnungen spielt dieses Dokument eine zentrale Rolle, da es bestätigt, ob eine Einheit rechtlich als selbstständiges Wohnungseigentum besteht oder lediglich Teil eines Gesamtobjekts ist.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass eine Wohnung baulich von anderen Einheiten getrennt und eigenständig nutzbar ist.

Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Begründung von Sondereigentum und ermöglicht die Anlage eines eigenen Grundbuchblatts für jede Wohneinheit. Ohne diese Bescheinigung kann keine rechtlich selbstständige Wohnung verkauft, vererbt oder belastet werden.

Wann wird die Bescheinigung benötigt?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich:

  • ✅ Bei der Begründung von Wohnungseigentum
  • ✅ Vor dem Verkauf einzelner Wohnungen
  • ✅ Für die Eintragung ins Grundbuch
  • ✅ Im Rahmen der Teilungserklärung
  • ✅ Bei Finanzierungsanfragen von Käufern

Auch bei Bestandsobjekten kann sie relevant sein, wenn die Eigentumsverhältnisse neu geordnet oder Einheiten getrennt veräußert werden sollen.

Wo wird die Bescheinigung beantragt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt – meist beim Bauamt oder Landratsamt.
Für den Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

Erforderlich sind meist:

UnterlageZweck
🏗 Grundrissplan mit Maßstab & RaumnutzungNachweis der Abgeschlossenheit
📐 Aufteilungsplanzeigt Sondereigentum & Gemeinschaftsflächen
📝 Antrag durch Eigentümer oder Vertretermeist mit Formular der Behörde

💡 Die Bearbeitungsdauer variiert – wir helfen gerne bei Antrag & Zusammenstellung.

Wann ist eine Wohnung abgeschlossen?

Eine Wohnung gilt dann als „abgeschlossen“, wenn sie:

  • über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt
  • alle Wohnräume, Küche & Bad umfasst
  • baulich eindeutig abgegrenzt ist (z. B. durch Wände, Türen)
  • keine wesentlichen Räume mit anderen Einheiten teilt

Diese bauliche Selbstständigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass eine Wohnung als eigenständiges Sondereigentum geführt werden kann.

Bedeutung für den Immobilienankauf

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung hat erhebliche Bedeutung beim Verkauf von Immobilien. Sie weist nach, dass eine Einheit rechtlich eigenständig veräußert oder belastet werden darf.
Fehlt die Bescheinigung, kann dies die Teilbarkeit, den Verkehrswert und die Finanzierungsmöglichkeiten einer Immobilie beeinflussen. Bei älteren Gebäuden kann es vorkommen, dass keine Bescheinigung vorliegt. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die baulichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Ausstellung bestehen.

Fazit: Rechtliche Grundlage für eigenständiges Wohnungseigentum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument für die rechtssichere Teilung und Bewertung von Immobilien. Sie schafft Klarheit über den Status einzelner Einheiten und ist unverzichtbar für den Verkauf, die Finanzierung oder die Begründung von Wohnungseigentum. Wer eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufteilen oder eine einzelne Einheit verkaufen möchte, sollte prüfen, ob eine gültige Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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