Altlastenauskunft

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, stößt oft auf den Begriff „Altlastenauskunft“. Sie gibt Auskunft darüber, ob sich auf dem Grundstück Altlasten befinden und inwieweit es bebaut werden kann.

Altlasten können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen, weshalb sie bei der Wertermittlung durch einen Gutachter eine wichtige Rolle spielen. Eine Altlastenauskunft liefert Eigentümern Informationen über bestehende oder vermutete Altlasten auf dem Grundstück.

Als Altlasten gelten Flächen, die durch frühere Nutzung umweltbelastet wurden, etwa durch die Entsorgung giftiger Stoffe oder Müll. Solche Grundstücke entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Bodenqualität und können nur eingeschränkt genutzt werden.

Welche Arten von Altlasten gibt es?

Laut §2 Abs. 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) unterscheidet man zwei Arten von Altlasten:

  • Altablagerungen: Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert oder verarbeitet wurden.
  • Altstandorte: Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe genutzt oder verarbeitet wurden. Damit ein belastetes Grundstück wieder nutzbar wird, sind oft aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wie die Reinigung oder der Austausch von Bodenmaterial. Diese Arbeiten sind zeit- und kostenintensiv. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Grundstück in der Vergangenheit mit Abfällen verfüllt wurde, muss das Füllmaterial vor einer Bebauung entfernt und entsorgt werden, was zusätzlichen Aufwand für den Eigentümer bedeutet.

Kosten und Beantragung

Eine Altlastenauskunft kann beim zuständigen Altlastenkataster beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Umweltinformationsgesetz (UIG).

Die Kosten sind nicht einheitlich festgelegt: einfache mündliche Auskünfte sind oft kostenlos, für detaillierte schriftliche Auskünfte können Gebühren ab etwa 35,00 EUR pro Grundstück anfallen.

Fazit: Altlasten im Blick behalten

Altlasten beeinflussen Nutzungsmöglichkeiten und Wert einer Immobilie. Eine sorgfältige Prüfung liefert Klarheit über Chancen und Risiken.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

DIREKTER ANKAUF – OBJEKT ANBIETEN

Wir kaufen Wohnungen, Häuser und Grundstücke mit Entwicklungspotenzial. Nutzen Sie den direkten Weg – schnell, diskret und provisionsfrei.

RÜCKRUF GEWÜNSCHT?

Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.