Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentraler Bestandteil eines Grundstücks- oder Wohnungsverkaufs. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert uns als Direktankäufer zu, dass die Immobilie nach Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht mehr an Dritte verkauft oder belastet wird.

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Sicherung, die zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der endgültigen Grundbucheintragung greift. Sie sorgt dafür, dass der Verkäufer während dieses Zeitraums keine Rechte an der Immobilie mehr an andere Interessenten übertragen kann.

Für uns ist die Vormerkung ein wichtiger Schritt, um den Ankauf sicher, transparent und effizient durchzuführen.

Unterschiede zwischen Auflassungsvormerkung und Auflassung

  • Auflassungsvormerkung: Vorab-Eintragung im Grundbuch, um die Immobilie für den Käufer zu reservieren, bis die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist.
  • Auflassung: Notarielle Erklärung beider Parteien, dass die Immobilie übergeben wird und der Kaufpreis gezahlt wird. Erst danach erfolgt die endgültige Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch.

Schutz und Rechte durch die Auflassungsvormerkung

Die Eintragung schützt uns als Käufer unter anderem vor:

  • Verkauf der Immobilie an mehrere Personen gleichzeitig
  • Nutzung als Sicherheit des Verkäufers (z. B. bei Insolvenz)
  • Zugriff von Gläubigern auf die Immobilie
  • Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag

Die Immobilie kann jedoch weiterhin vermietet oder verpachtet werden; bestehende Mietverhältnisse gehen mit der Eigentumsumschreibung auf uns über.

Zeitpunkt der Eintragung

Die Auflassungsvormerkung wird direkt nach Vertragsabschluss eingetragen. Sie bleibt gültig, bis die grundbuchliche Eigentumsüberschreibung erfolgt ist.

  • In der Regel dauert dieser Prozess zwischen zwei und fünf Monaten, abhängig von Zahlungen, Grundschulden oder Finanzierung.
  • Für uns ist die Vormerkung entscheidend, um den Ankauf risikofrei und planbar zu gestalten.

Gültigkeit der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung bleibt solange gültig, bis die Grundbucheintragung erfolgt ist.

  • Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers ist die Zahlung des Kaufpreises und gegebenenfalls die Eintragung einer Grundschuld für die Finanzierung.
  • In der Praxis dauert dieser Zeitraum meist zwei bis fünf Monate.
  • Mit der Eigentumsüberschreibung wird die Auflassungsvormerkung automatisch gelöscht.

Kosten der Auflassungsvormerkung

  • Die Kosten trägt in der Regel der Käufer.
  • Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie.
  • Gebühr: etwa 50 % der Kosten der späteren Grundbucheintragung.
  • Beispielrechnung bei einem Kaufpreis von 250.000 €:

Auflassungsvormerkung: 1.250 € × 50 % = 625 €

Grundbucheintragung: 250.000 € × 0,5 % = 1.250 €

Die tatsächlichen Kosten können je nach Höhe der Grundschuld und Eintragungsaufwand leicht variieren.

Fazit

Für uns als Direktankäufer ist die Auflassungsvormerkung ein entscheidendes Instrument, um den Ankauf sicher, transparent und effizient durchzuführen. Sie schützt sowohl den Verkäufer als auch uns vor rechtlichen Risiken während der Übergangszeit zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsumschreibung.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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