Erbbaurecht – Das sollten Sie wissen

Sie möchten eine Immobilie mit Erbbaurecht (Erbpacht) verkaufen? Kein Problem – wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Häusern und Wohnungen mit besonderen Rahmenbedingungen wie Erbbaurecht, Sanierungsbedarf oder kurzer Restlaufzeit.

Was bedeutet Erbbaurecht überhaupt?

Beim Erbbaurecht – oft auch „Erbpacht“ genannt – gehört das Grundstück nicht dem Hausbesitzer. Stattdessen erhalten Sie das Recht, ein Gebäude auf fremdem Grund zu errichten oder zu nutzen.
Dieses Modell ist in Deutschland weit verbreitet, insbesondere bei Grundstücken von Kirchen, Stiftungen, Gemeinden oder großen Wohnbaugesellschaften.

Welche Besonderheiten gelten beim Erbbaurecht?

PunktBedeutung
EigentumDas Gebäude gehört Ihnen, das Grundstück bleibt fremd.
ErbbauzinsMonatliche oder jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer.
GrundbuchDas Erbbaurecht wird als eigenständiges Recht eingetragen.
VeräußerungEin Verkauf ist möglich – oft mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Erneuerung/VerlängerungErbbaurechte können (müssen aber nicht) verlängert werden.

Was bedeutet das für den Verkauf?

Beim Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht gelten besondere Bedingungen:

  • Der Käufer übernimmt das Erbbaurecht samt aller Vereinbarungen (Zinshöhe, Laufzeit usw.).
  • Die Restlaufzeit beeinflusst den Wert maßgeblich – je kürzer, desto niedriger.
  • Oft ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
  • Banken finanzieren Erbbaurechte zurückhaltender – hier ist Erfahrung gefragt.

Gerade deshalb ist es wichtig, einen Käufer zu haben, der sich mit diesen Besonderheiten auskennt.

Fazit: Immobilien mit Erbbaurecht lassen sich verkaufen, erfordern aber Fachwissen und diskrete Abwicklung

Immobilien mit Erbbaurecht erfordern Fachwissen, um Chancen und Risiken richtig einzuschätzen. Faktoren wie Restlaufzeit, Höhe des Erbbauzinses und Zustimmung des Grundstückseigentümers beeinflussen den Verkauf erheblich.

Hinweis zur Orientierung

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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