Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen ohne Streit
Eine geerbte Immobilie kann wertvoll sein – doch wenn mehrere Erben beteiligt sind, entstehen oft Konflikte. Wir zeigen, wie ein Verkauf auch in einer Erbengemeinschaft reibungslos gelingt und welche Lösungen sich finden lassen
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – unabhängig davon, ob es ein Testament gibt oder nicht. Die Immobilie gehört dann nicht einzelnen Personen, sondern allen gemeinsam – als Gesamthandsgemeinschaft.
Das bedeutet:
- Niemand darf allein verkaufen oder vermieten
- Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden
- Auch einfache Dinge wie Besichtigungen brauchen Zustimmung aller Miterben
Wie gelingt der Verkauf trotzdem?
Damit die Immobilie verkauft werden kann, ist die Zustimmung aller Miterben notwendig. Außerdem müssen sich die Erben auf:
- Verkaufspreis und Ablauf
- Gemeinsame Beauftragung eines Maklers oder Verkaufsverantwortlichen
- Vertragliche Absicherung der Einigung (z. B. Auseinandersetzungsvereinbarung)
Ein Verkauf ohne Einigung aller Miterben ist nur über eine Teilungsversteigerung möglich – ein gerichtliches Verfahren, das oft:
- einen geringeren Erlös als den Marktwert erzielt
- mehrere Monate dauert
- das persönliche Verhältnis der Erben zusätzlich belastet
💡 Hinweis: Rechtliche Beratung ist in vielen Fällen sinnvoll, um Konflikte zu vermeiden und den Ablauf korrekt zu gestalten.
Fazit: Miteinander verkaufen statt gegeneinander versteigern
In einer Erbengemeinschaft ist klare Abstimmung entscheidend. Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert Einigkeit, sorgfältige Planung und gegebenenfalls rechtliche Absicherung.
Hinweis:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
