FAQ – Häufige Fragen
Hier finden Eigentümer Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Verkauf ihrer Immobilie an uns. Wir erklären Abläufe, Voraussetzungen, rechtliche Aspekte und typische Anforderungen, damit Sie den Prozess klar einschätzen können.
Welche Objekte kauft IGW?
Wir kaufen sanierungsbedürftige Wohnungen und Häuser zur Revitalisierung sowie Grundstücke zur Entwicklung. Unser Ziel ist es, diese Objekte nach der Aufwertung wieder zu verkaufen oder zu vermieten.
Wo kauft IGW Immobilien an?
Wir konzentrieren uns hauptsächlich auf den Ankauf in und um Passau herum. Unser Kerngebiet umfasst die Stadt Passau und einen Umkreis von 30 km. Dies beinhaltet die direkt angrenzenden Landkreise sowie angrenzende Gebiete in Oberösterreich.
Wie läuft der Ankauf ab?
Unser transparenter Prozess umfasst eine digitale Vorprüfung und einen schnellen Vor-Ort-Termin. Sie erhalten Ihr verbindliches Kaufangebot innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Nach Ihrer Zusage bereiten wir den Kaufvertrag vor und leiten die notarielle Beurkundung umgehend ein, um den Kauf direkt und ohne unnötige Verzögerungen abzuwickeln.
Wie wird der Kaufpreis meiner sanierungsbedürftigen Immobilie ermittelt?
Unser Angebot basiert auf einer fairen Marktwertanalyse, die den aktuellen Zustand, das Entwicklungspotenzial und die notwendigen Sanierungskosten berücksichtigt. Im Gegensatz zu privaten Käufern bieten wir einen professionell kalkulierten Preis, der Ihnen sofortige Planungssicherheit gibt. Für Sie entstehen hierdurch keine Kosten für Gutachten oder Schätzungen.
Wann erhalte ich eine Kaufzusage?
Die Kaufzusage erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung und Prüfung der Immobilie. Durch die persönliche Besichtigung stellen wir sicher, dass Ihr Objekt realistisch und fair bewertet wird.
Muss ich Maklerprovision bezahlen?
Nein. Beim Ankauf durch IGW entstehen für den Verkäufer keine Maklergebühren. Sie erhalten den Kaufpreis vollständig, ohne zusätzliche Kosten.
Muss ich meine Immobilie vorab renovieren oder sanieren?
Nein. Wir kaufen die Immobilie im aktuellen Zustand. Sie müssen weder renovieren noch Mängel beheben. So sparen Sie Aufwand und Kosten.
Hafte ich für versteckte Mängel?
Nein. Da wir die Immobilie im aktuellen Zustand als Investor erwerben, wird die Gewährleistung für Sachmängel im Kaufvertrag vollständig ausgeschlossen (gekauft wie gesehen). Dies bietet Ihnen als privatem Verkäufer maximale rechtliche Sicherheit, da Sie nicht nachträglich für Mängel in der Bausubstanz haften. Ausgenommen hiervon ist lediglich das arglistige Verschweigen von Mängeln, die Ihnen bekannt waren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Wir benötigen die wesentlichen Unterlagen. Dazu gehören immer Grundbuchauszug und Baupläne. Bei Eigentumswohnungen benötigen wir zusätzlich die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Fehlen Dokumente, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung – unkompliziert und schnell.
Muss ich für den Verkauf einen Energieausweis bereitstellen?
Für den Ankauf durch IGW ist ein gültiger Energieausweis hilfreich, aber nicht notwendig.
Fallen beim Verkauf Steuern an (Spekulationssteuer)?
IGW kann Sie nicht steuerlich beraten. In Deutschland gilt jedoch oft eine 10-jährige Spekulationsfrist für private Verkäufe. Ob beim Verkauf an uns Steuern anfallen, hängt von Ihrer individuellen Situation (wie lange Sie die Immobilie besitzen und ob Sie diese selbst genutzt haben) ab. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Wer kümmert sich um die Formalitäten?
Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir die gesamte Abwicklung. Das bedeutet: Notar, Verträge und Koordination – alles aus einer Hand. Für Sie bedeutet diese Option minimalen Aufwand und maximale Sicherheit. Wir richten uns hierbei vollständig nach Ihren Wünschen.
Wie schnell kann der Verkauf erfolgen?
Der Ablauf hängt vom Objekt und den Unterlagen ab, meist ist ein Verkauf innerhalb weniger Wochen möglich. Unser direkter Ankauf ermöglicht eine schnelle, verlässliche Abwicklung.
Wann erhalte ich den Kaufpreis auf meinem Konto?
Die Kaufpreiszahlung wird durch den Notar abgewickelt und erfolgt in der Regel kurz nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Da wir als Investor keine eigene Finanzierungszusage einer Bank abwarten müssen, garantieren wir eine schnellstmögliche Auszahlung, sobald alle notariellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn die Immobilie noch vermietet ist oder ich selbst darin wohne?
Ein Verkauf ist in beiden Fällen problemlos möglich. Bei bestehenden Mietverhältnissen übernehmen wir das Mietobjekt samt allen Rechten und Pflichten – Sie müssen sich nicht um eine Kündigung kümmern. Bei Eigennutzung legen wir den Zeitpunkt der Übergabe flexibel fest, damit Sie ausreichend Zeit für Ihren Umzug haben. Bitte besprechen Sie die Details einfach direkt mit uns.
Muss mein Objekt öffentlich inseriert werden?
Nein, das ist der große Vorteil des Direktverkaufs an uns. Der gesamte Prozess läuft diskret und vertraulich. Es gibt keine öffentlichen Inserate, keine Makler-Aktivitäten und keinen zeitraubenden Besichtigungstourismus. Das bedeutet für Sie: keine neugierigen Nachbarn, kein Stress und die Gewissheit, dass die Verkaufsabsicht nicht öffentlich wird.
Kann ich den Verkauf zurückziehen?
Ja, Sie haben jederzeit die volle Entscheidungsfreiheit. Bis zur notariellen Beurkundung sind Sie an keinerlei Zusagen gebunden. Zudem gilt in Deutschland eine 14-tägige Frist zur Prüfung des Kaufvertrags. Dies gewährleistet, dass Sie den Vertragsentwurf in Ruhe prüfen und der Verkauf für Sie sicher und transparent bleibt.
Sie sind bereit für den nächsten Schritt?
Wenn alle Ihre Fragen beantwortet sind und Sie Ihre Immobilie schnell, diskret und provisionsfrei verkaufen möchten, kontaktieren Sie uns jetzt für Ihr unverbindliches Ankaufsangebot.
Starten Sie hierzu die Digitale Vorprüfung über unser Ankaufsformular
Oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf: 📞 08581 / 726 28 77
