GEG 2024: Was das Gebäudeenergiegesetz für den Hausverkauf bedeutet

Seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 stellen sich viele Eigentümer die Frage:
„Darf ich mein Haus mit alter Heizung überhaupt noch verkaufen?“ oder „Muss ich vor dem Verkauf sanieren?“

Die klare Antwort: Ja, Sie dürfen – auch mit Sanierungsbedarf. Das GEG ist kein Verkaufsverbot, aber es beeinflusst, wie Käufer den Zustand Ihrer Immobilie bewerten und welche Pflichten nach dem Eigentümerwechsel greifen.

Was regelt das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert bundesweit die energetischen Anforderungen an Gebäude – beim Neubau ebenso wie bei Bestandsobjekten. Seit 2024 liegt der Schwerpunkt stärker auf dem Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser.

Es gilt für:

  • Eigentümer von Bestandsgebäuden
  • Neubauprojekte
  • Käufer und Verkäufer von Immobilien

Energieausweis bleibt Pflicht

Beim Verkauf einer Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden.
Fehlt er oder ist er veraltet, drohen Bußgelder.

💡 Hinweis: Beim Direktverkauf an IGW Immobilien Investments benötigen Sie keinen Energieausweis – wir bewerten Objekte eigenständig nach Zustand und Potenzial.

Müssen Verkäufer vor dem Verkauf sanieren?

Nein. Eigentümer sind nicht verpflichtet, ihre Immobilie energetisch zu modernisieren, bevor sie verkauft wird.
Auch alte Heizsysteme, einfach verglaste Fenster oder ungedämmte Dächer sind kein Hinderungsgrund für einen Verkauf.

Die Nachrüstpflichten liegen in der Regel beim Käufer – und gelten häufig innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb.

Typische GEG-Nachrüstpflichten für Käufer

MaßnahmeGEG-Vorgabe / Ausnahme
Heizkessel älter als 30 JahreAustauschpflicht für Standard-Öl- und Gasheizungen ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik. Gilt nach Eigentümerwechsel verpflichtend.
Ungedämmte oberste GeschossdeckeMuss gedämmt werden, sofern der Dachboden nicht beheizt ist. Gilt nicht bei Denkmalschutz oder Unverhältnismäßigkeit.
Ungedämmte Heizungs- & WarmwasserleitungenDämmpflicht gilt nur für frei zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen (z. B. Keller). Kaltwasserleitungen sind ausgenommen.
Energieausweis fehlt oder veraltetMuss vom Verkäufer rechtzeitig vorgelegt und dem Käufer übergeben werden. Bußgeld möglich bei Verstoß.

💡 Hinweis: Die meisten Pflichten treffen den Käufer nach dem Erwerb, nicht den Verkäufer. Für Käufer ist daher eine fundierte Zustandsanalyse entscheidend.

Einfluss auf den Verkauspreis

Energetischer Sanierungsbedarf kann sich auf den Kaufpreis auswirken – insbesondere, wenn hohe Investitionen für Heizsysteme oder Dämmung absehbar sind.
Bei einem Direktverkauf an IGW profitieren Eigentümer jedoch von Transparenz und Sicherheit: Wir bewerten Immobilien individuell und berücksichtigen Sanierungsbedarf im realistischen Marktwert – ohne Preisdrückerei, ohne lange Verhandlungen.

Fazit: GEG-konformer Verkauf – einfach, sicher und direkt

Das Gebäudeenergiegesetz schränkt den Verkauf nicht ein, sondern regelt nur, was nach dem Eigentümerwechsel gilt.
Wenn Sie Ihre Immobilie mit energetischem Nachholbedarf verkaufen möchten, ist der Direktverkauf an IGW der unkomplizierteste Weg: ohne Sanierungsdruck, ohne Aufwand, ohne Risiko.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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