Immobilie in der Zwangsversteigerung? So retten Sie Ihr Haus – und Ihre Finanzen

Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung von der Zwangsversteigerung bedroht ist, stehen Sie unter enormem Zeit- und psychologischem Druck. Das Verfahren wird vom Amtsgericht eingeleitet und dient dazu, die Forderungen Ihrer Gläubiger zu befriedigen.

Wichtig: Der Verlust der Immobilie an das Gericht ist in den meisten Fällen die schlechteste finanzielle Option für Sie als Eigentümer. Es gibt bessere Wege, um die Schulden zu begleichen und ein Liquidations-Defizit zu vermeiden.

Warum Sie schnell handeln müssen:

  • Verlust des Wertes: Bei einer Zwangsversteigerung wird der tatsächliche Marktwert der Immobilie selten erreicht. Oft geht das Objekt weit unter Preis weg, was Ihre Restschulden unnötig erhöht.
  • Keine Kontrolle: Sie verlieren jede Kontrolle über den Verkaufsprozess, den Zeitpunkt und den Käufer.
  • Hohe Restschulden: Wenn der Erlös die Schulden nicht deckt, bleiben Sie auf den Restschulden sitzen.

Die beste Lösung: Der freie, diskrete Verkauf

Der Verkauf Ihrer Immobilie bevor die Zwangsversteigerung stattfindet, ist fast immer der bessere Weg, um Ihre finanzielle Situation zu sanieren. IGW Immobilien ist auf den schnellen und diskreten Ankauf von Objekten spezialisiert. Wir ermöglichen Ihnen:

Weg des VerkaufsVorteile für Sie als Eigentümer
Verkauf an IGW (Freihandverkauf)Höherer Erlös: Wir zahlen einen deutlich höheren und marktgerechten Preis, der im Zwangsversteigerungsverfahren nie erzielt werden kann.
DiskretionEs gibt keine öffentlichen Versteigerungstermine oder Gutachten. Ihr Name und Ihre Situation bleiben privat.
Restschulden-ReduktionDer höhere Verkaufserlös hilft, die Schuldenlast bestmöglich zu tilgen und eventuelle Restschulden zu minimieren.
Schnelle AbwicklungWir garantieren eine schnelle und unbürokratische Kaufabwicklung, um die Fristen des Gerichts einzuhalten.

Ihre Handlungsoptionen – Wie wir helfen

Die Zeit ist Ihr größter Feind. Ab dem Moment, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, läuft eine Frist.

Phase 1: Vor dem Versteigerungstermin

Dies ist der kritischste Zeitpunkt. Solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde, können Sie das Verfahren stoppen.

  1. Vollständige Ablöse: Wir klären die exakte Höhe der Schulden bei den Gläubigern und den Banken.
  2. Kaufpreisangebot: Wir unterbreiten Ihnen umgehend ein verbindliches Kaufangebot, das oft die vollständige Ablösung der Forderungen ermöglicht.
  3. Verfahrenseinstellung: Mit dem Notartermin und der gesicherten Kaufpreiszahlung kann das Zwangsversteigerungsverfahren fristgerecht eingestellt werden.

Phase 2: Nach dem Versteigerungstermin

Sollte der Zuschlag bereits erteilt sein, können wir Sie nicht mehr direkt unterstützen. Daher ist das Handeln in Phase 1 zwingend notwendig.

Wie Sie sich jetzt schützen

Wenn Ihnen die Zwangsversteigerung droht, ist Kommunikation der Schlüssel.

  • Sprechen Sie mit uns: Kontaktieren Sie uns sofort. Wir benötigen die grundlegenden Daten Ihrer Immobilie und die Unterlagen des Amtsgerichts, um schnell eine Lösung zu entwickeln.
  • Keine Kosten: Unsere Erstberatung und die Bewertung Ihrer Immobilie sind für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Lassen Sie nicht das Gericht über das Schicksal und den Preis Ihrer Immobilie entscheiden. Handeln Sie jetzt mit der Expertise von IGW Immobilien.

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