Immobilien geerbt – und jetzt? Was beim Verkauf nach einer Erbschaft wichtig ist
Eine geerbte Immobilie bringt oft viele Fragen mit sich – emotional, organisatorisch und steuerlich. Besonders die Erbschaftssteuer sowie die Abwicklung innerhalb einer Erbengemeinschaft sind entscheidend für die weitere Planung. Wer eine Immobilie erbt, sollte frühzeitig prüfen, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen sich ergeben und ob ein Verkauf sinnvoll ist.
Erbschaftssteuer: Wann sie anfällt und welche Freibeträge gelten
Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie ab.
Für nahe Angehörige gelten höhere Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht Verwandte: nur 20.000 €
Wird der Wert der Immobilie über den Freibetrag hinaus überschritten, fällt auf den übersteigenden Betrag Erbschaftssteuer an.
Steuerliche Vorteile bei Eigennutzung
Eine steuerliche Befreiung besteht, wenn der Ehepartner oder ein Kind die geerbte Immobilie selbst bewohnt und dort mindestens zehn Jahre lang lebt. In diesem Fall entfällt die Erbschaftssteuer vollständig – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt in diesem Zeitraum bestehen.
Verkauf einer geerbten Immobilie
Oft ist ein Verkauf die einfachste Lösung, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt werden soll oder wenn mehrere Erben beteiligt sind. Der Verkauf kann helfen, die Erbschaftssteuer zu begleichen oder das Erbe gerecht aufzuteilen.
Für den Verkauf ist der aktuelle Marktwert entscheidend – er dient als Grundlage für faire Entscheidungen und eine mögliche Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft.
Gemeinschaftliches Erbe: Die Erbengemeinschaft
Wird eine Immobilie von mehreren Personen gemeinsam geerbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist nur gemeinsam handlungsfähig – alle Entscheidungen, etwa zu Sanierung, Vermietung oder Verkauf, müssen einstimmig getroffen werden.
Wenn sich die Erben nicht einigen, kann ein sogenanntes Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet werden, bei dem die Immobilie durch das Amtsgericht verkauft und der Erlös aufgeteilt wird.
Weitere rechtliche und steuerliche Aspekte
- Spekulationssteuer: Beim späteren Verkauf einer geerbten Immobilie kann eine Steuer auf den Gewinn anfallen, wenn zwischen Anschaffung durch den Erblasser und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.
- Bewertung: Für die Erbschaftssteuer wird der Immobilienwert vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
- Unterlagen: Grundbuchauszug, Nachlassverzeichnis, Erbschein und ggf. Bauunterlagen sollten frühzeitig bereitliegen.
Fazit: Informationen prüfen und Entscheidungen gut vorbereiten
Eine geerbte Immobilie erfordert oft sorgfältige Planung – besonders im Hinblick auf Erbschaftssteuer, Eigentumsverhältnisse und mögliche Verkaufsentscheidungen. Wer frühzeitig alle relevanten Informationen sammelt, kann Konflikte vermeiden und eine fundierte Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Immobilie treffen.
Hinweis:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
