Kaufvertrag: Was Verkäufer wissen sollten

Der Kaufvertrag ist der rechtlich bindende Abschluss eines Immobilienverkaufs und weit mehr als eine Formalität. Er wird notariell beurkundet und regelt alle wesentlichen Punkte wie Kaufpreis, Übergabe, Grundbuch, Rechte, Pflichten und Lasten.

Wir berücksichtigten diese Punkte, um den Verkaufsprozess für Sie transparent, unkompliziert und sicher zu gestalten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick darüber, worauf es beim Verkauf an uns ankommt.

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

  • Ein Immobilienverkauf wird in Deutschland erst mit der notariellen Beurkundung rechtswirksam.
  • Der Notar erstellt den Entwurf nach Abstimmung zwischen Käufer (IGW) und Verkäufer.
  • Vor der Unterschrift besteht keine rechtliche Bindung – auch mündliche Zusagen oder Reservierungen sind nicht verbindlich.
  • Der Notar agiert als neutraler Treuhänder und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Was steht im Immobilien-Kaufvertrag?

Ein vollständiger Vertrag enthält typischerweise folgende Punkte:

BestandteilInhalt
VertragsparteienNamen und Adressen von Käufer (IGW Immobilien GmbH) & Verkäufer
KaufgegenstandGrundstücks- bzw. Wohnungsbeschreibung inkl. Flurstück, Lage, Größe
Kaufpreis & ZahlungsmodalitätenHöhe, Fälligkeit, Zahlungsweg; IGW garantiert schnelle und sichere Zahlung
ÜbergabeterminZeitpunkt der Besitzübergabe, Schlüsselübergabe, Zählerstände, Zustand der Immobilie
SachmängelhaftungBeim Verkauf an IGW haftet der Verkäufer nicht für Sachmängel; bei Privatverkäufen gelten die gesetzlichen Regelungen
GrundbuchregelungenAuflassung, Löschung von Lasten, Eintragung der Auflassungsvormerkung; Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch werden berücksichtigt
Inventar (falls vorhanden)Einbauküche, Möbel, Gartengeräte, Zubehör
NebenabsprachenRückmietung, Wohnrecht, flexible Übergabe- oder Zahlungsregelungen

Übergabe und Dokumentation

  • Übergabeprotokoll erstellen: Zustand der Immobilie, Schlüssel, Zählerstände
  • Termin der Besitz- und Lastenübergabe festlegen
  • Vereinbartes Inventar oder Zubehör dokumentieren

Wir nutzen diese Informationen, um den Ankauf realistisch einzuschätzen und den Ablauf für Verkäufer unkompliziert zu gestalten.

Sonderfälle & besondere Situationen

Einige Verkaufssituationen erfordern individuelle Regelungen, die IGW bei der Ankaufprüfung berücksichtigt:

  • Verkauf durch Erbengemeinschaft
  • Teilverkauf mit Nießbrauch
  • Minderjährige oder betreute Eigentümer
  • Immobilien mit Mietern oder gewerblich genutzte Objekte
  • Denkmalschutz, Baulasten oder Altlasten

Hinweis: Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Notar sorgt dafür, dass der Verkauf reibungslos abläuft.

Praxistipps für Verkäufer

  • Alle Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Immobilien realistisch einschätzen
  • Schriftliche Dokumentation aller Vereinbarungen
  • Offene Punkte frühzeitig mit Notar klären

Diese Schritte erleichtern es uns, Ihre Immobilie diskret, schnell und fair zu prüfen und ein passendes Angebot zu machen.

Fazit: Ein sauberer Kaufvertrag schützt beide Seiten – Verkäufer wie Käufer

Wer die Abläufe kennt und Unterlagen bereitstellt, kann risikofrei und effizient verkaufen. Wir nutzen diese Informationen, um Chancen realistisch einzuschätzen und den Ankauf für beide Seiten reibungslos abzuwickeln.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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