Kaufnebenkosten in Bayern – was Verkäufer wissen sollten

Beim Verkauf einer Immobilie in Bayern spielt nicht nur der Kaufpreis eine Rolle. Auch Nebenkosten können Einfluss auf die Verkaufsabwicklung haben und sollten von Eigentümern realistisch eingeschätzt werden.

Typische Nebenkosten beim Immobilienverkauf

Auch für Verkäufer können folgende Positionen relevant sein:

  • Grunderwerbsteuer – vom Käufer getragen, beeinflusst aber den Marktpreis
  • Notar- und Grundbuchkosten – gesetzlich vorgeschrieben, meist vom Käufer übernommen
  • Optionale Kosten – z. B. Grundschuld-Eintragungen, Energieausweis oder Gutachter

Insgesamt bewegen sich die Nebenkosten in Bayern häufig zwischen 5–10 % des Kaufpreises, abhängig von Objekt und Situation.

Grunderwerbsteuer in Bayern

Bayern erhebt aktuell 3,5 % Grunderwerbsteuer, einer der niedrigsten Sätze in Deutschland. Auch wenn diese Kosten in der Regel vom Käufer getragen werden, wirkt sich der Steuersatz auf die Marktpreise aus.

Notar- und Grundbuchkosten

Ein Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden. Auch die Eintragung ins Grundbuch ist verpflichtend. Die dafür anfallenden Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen in der Regel etwa 1,5 % des Kaufpreises.

Beispielrechnung bei 350.000 € Kaufpreis:

KostenpositionBetrag (ca.)Bemerkung
Grunderwerbsteuer (3,5 %)12.250 €gesetzlicher Satz in Bayern
Notar- und Grundbuchkosten (1,5 %)5.250 €inkl. Vollzug und Grundbuch
Grundschuld-Eintragung (optional)1.750 €bei Finanzierung über z. B. 300.000 €
Gesamtkostenca. 19.500 €ohne optionale Grundschuld

Weitere mögliche Kosten

Je nach Immobilie und Verkaufsprozess können zusätzliche Ausgaben entstehen:

  • Energieausweis oder Gutachten
  • Versicherungen
  • Unterlagen für die Übergabe oder Modernisierung

Fazit: Nebenkosten im Blick behalten

Als Verkäufer ist es sinnvoll, die Nebenkosten realistisch einzuschätzen, um den Verkaufsprozess effizient zu gestalten und Überraschungen zu vermeiden.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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