Löschungsbewilligung: Warum sie für den Immobilienverkauf oft unverzichtbar ist
Eine Löschungsbewilligung ist ein offizielles Dokument, das die Löschung bestimmter Eintragungen im Grundbuch erlaubt – zum Beispiel von Hypotheken, Grundschulden oder Nießbrauchrechten. Ohne sie kann ein Immobilienverkauf oft nicht abgeschlossen werden, da Käufer in der Regel ein lastenfreies Grundstück oder eine lastenfreie Wohnung erwarten.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung wird von der Person oder Institution ausgestellt, zu deren Gunsten eine Eintragung im Grundbuch besteht – häufig von einer Bank, einer Gemeinde oder einer Privatperson.
Mit der Bewilligung bestätigt der Berechtigte, dass er auf das eingetragene Recht verzichtet und dieses im Grundbuch gelöscht werden darf.
Wann wird sie benötigt?
- Nach Kreditrückzahlung: Wenn eine Grundschuld trotz abbezahltem Darlehen noch im Grundbuch steht, muss sie vor dem Verkauf gelöscht werden.
- Bei überholten Rechten: Alte Wegerechte, Wohnrechte oder Vorkaufsrechte, die keine Bedeutung mehr haben, können entfernt werden.
- Bei Eigentümerwechsel: Käufer und finanzierende Banken verlangen meist ein lastenfreies Grundbuch, um die Finanzierung und den Kaufvertrag reibungslos abzuwickeln.
Ablauf der Löschung
- Anforderung der Löschungsbewilligung beim Berechtigten (z. B. Bank, Gemeinde oder Privatperson).
- Notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf der Bewilligung.
- Einreichung beim Grundbuchamt, damit die Eintragung gelöscht wird.
Je nach Art der Eintragung entstehen Kosten, insbesondere für notarielle Beglaubigungen und Grundbuchänderungen.
Tipps für Eigentümer
- Frühzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern und alle Eintragungen prüfen.
- Bei Banken oder Berechtigten rechtzeitig nachfragen, wie die Löschungsbewilligung erteilt wird.
- Unterlagen vollständig bereithalten, um Verzögerungen beim Notartermin zu vermeiden.
Fazit: Löschungsbewilligung rechtzeitig vorbereiten
Eine rechtzeitig beschaffte Löschungsbewilligung sorgt für einen reibungslosen Ablauf beim Immobilienverkauf.
Ob Grundschuld, Hypothek oder alte Rechte – offene Eintragungen sollten möglichst vor Vertragsabschluss geklärt sein, damit der Verkauf ohne Verzögerung abgeschlossen werden kann.
Hinweis:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
