Mängelhaftung und Gewährleistung: Was Sie beim Verkauf wissen müssen

Beim Verkauf Ihrer Bestandsimmobilie wird im notariellen Vertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) in der Regel ausgeschlossen. Dieser Schritt, bekannt als „gekauft wie gesehen“, bedeutet, dass Sie nach dem Verkauf grundsätzlich nicht für später entdeckte Mängel in die Pflicht genommen werden können.

📜 Die juristische Fallstricke: Was Verkäufer haften lässt

Obwohl der Haftungsausschluss die Regel ist, gibt es entscheidende Ausnahmen, die Sie als Verkäufer kennen müssen, da sie Ihre finanzielle Sicherheit bedrohen können:

  1. Arglistig verschwiegene Mängel: Dies ist der größte Risikofaktor. Haben Sie einen Ihnen bekannten, schwerwiegenden Mangel (z.B. ernste Feuchtigkeitsschäden, undichte Keller) bewusst verschwiegen oder verharmlost, ist der Haftungsausschluss unwirksam. Sie haften dann unbegrenzt.
  2. Mängel, deren Beseitigung zugesichert wurde: Wenn Sie im Vertrag eine Garantie für bestimmte Eigenschaften abgeben (z.B. „Das Dach ist dicht“), haften Sie dafür, selbst wenn Sie den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben.
  3. Fehlende Baugenehmigungen (Rechtsmangel): Haftungsfälle können auch entstehen, wenn genehmigungspflichtige Anbauten ohne gültige Genehmigung existieren.

🔑 Die eiserne Pflicht: Transparenz schafft Rechtssicherheit

Um sich vor Arglistvorwürfen zu schützen, gibt es nur einen Weg: Offenlegung.

  • Dokumentieren Sie alle Ihnen bekannten Schäden und Mängel, die den Wert der Immobilie beeinflussen könnten.
  • Legen Sie diese Informationen dem Käufer schriftlich und nachweisbar vor.
  • Wichtig: Ein Mangel, den Sie offenlegen, kann nicht mehr arglistig verschwiegen sein. Die Haftung für diesen Mangel ist damit ausgeschlossen.

✅ Ihr Schutzschild: Der Verkauf an IGW Immobilien

Der Verkauf an uns als professionellen Immobilienaufkäufer bietet Ihnen den höchstmöglichen Schutz vor juristischen Auseinandersetzungen nach dem Verkauf:

  1. Gewerblicher Risikotransfer: Wir kaufen Ihre Immobilie als sachkundiges und gewerbliches Unternehmen. Die Rechtsprechung sieht in uns einen Experten, der die Bausubstanz professionell bewerten kann. Damit verringert sich das Risiko für Sie als Verkäufer erheblich, da wir uns später nur schwer auf Mängel berufen können, die wir bei unserer Due Diligence hätten erkennen müssen.
  2. Maximale Haftungsübernahme: Wir sind auf den Ankauf von Objekten mit Sanierungsbedarf spezialisiert. Mit der Vertragsunterzeichnung übernehmen wir das gesamte Risiko für alle unentdeckten Mängel. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Notarvertrag bietet Ihnen so die größtmögliche Entlastung.
  3. Fokus auf Transparenz: Wir akzeptieren den Zustand Ihrer Immobilie und kalkulieren die notwendigen Sanierungsarbeiten von vornherein ein.

Fazit: Nutzen Sie die erhöhte Rechtssicherheit

Die der Verkauf an ein professionelles Unternehmen bietet.
Wir sorgen für die größtmögliche Entlastung von allen künftigen Risiken.

Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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