Versicherung beim Immobilienverkauf – was passiert mit Gebäudeversicherung, Haftpflicht & Co.?
Beim Verkauf einer Immobilie betrifft der Eigentümerwechsel nicht nur Grundbuch und Kaufvertrag – auch bestehende Versicherungen sind davon betroffen. Besonders wichtig ist dabei die Wohngebäudeversicherung, da sie direkt mit dem Objekt verknüpft ist. Dieser Ratgeber erklärt, welche Versicherungen beim Verkauf relevant sind und worauf Eigentümer achten sollten.
Wohngebäudeversicherung: Automatische Übernahme auf den Käufer
Die Wohngebäudeversicherung ist an die Immobilie gebunden, nicht an die Person des Eigentümers. Mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch geht sie automatisch auf den Käufer über (§ 95 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
Wichtige Punkte:
- Der Käufer kann die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Grundbuchänderung kündigen.
- Der Verkäufer muss den Eigentümerwechsel der Versicherung melden.
- Offene Beitragsanteile gehen in der Regel auf den neuen Eigentümer über, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
💡 Hinweis: Es empfiehlt sich, die aktuelle Versicherungspolice bereitzuhalten, damit Käufer vorab Informationen über den Versicherungsschutz (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm) einsehen können.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Relevant bei Leerstand oder Vermietung
Diese Versicherung greift bei Schäden, die auf dem Grundstück entstehen – etwa bei vereisten Wegen oder herabfallenden Dachziegeln.
- Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Schutz meist in der privaten Haftpflicht enthalten.
- Bei Vermietung oder Leerstand sollte eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bestehen.
- Ein Übergang auf den Käufer ist möglich, aber nicht automatisch – er muss vereinbart oder gewünscht werden.
Weitere Versicherungen: Was sonst noch relevant sein kann
Je nach Nutzung oder Ausstattung der Immobilie können weitere Versicherungen bestehen:
| Versicherung | Gilt für … | Beim Verkauf zu beachten |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Bewegliche Gegenstände | Bleibt beim Verkäufer, da nicht objektgebunden |
| Photovoltaik-Versicherung | Solaranlagen | Übergang möglich, wenn fest mit der Immobilie verbunden |
| Bauherrenhaftpflicht | Neubauten oder Umbauten | Relevant, wenn laufende Bauprojekte verkauft werden |
| Elementarversicherung | Naturgefahren (Hochwasser, Sturm etc.) | Bestandteil der Wohngebäudeversicherung |
Übergabe-Tipp: Versicherungen beim Notartermin ansprechen
Vor dem Notartermin sollten Verkäufer prüfen:
- Welche Versicherungen bestehen aktuell?
- Welche sollen auf den Käufer übergehen?
- Wer meldet den Eigentümerwechsel beim Versicherer?
Im Kaufvertrag kann zudem festgehalten werden, dass der Käufer die Gebäudeversicherung nicht übernimmt – in diesem Fall muss er selbst sofort für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Fazit: Versicherungsschutz rechtzeitig prüfen
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf umfasst mehr als die Eigentumsübertragung. Auch der Versicherungsschutz sollte lückenlos geregelt sein, um spätere Unklarheiten oder Haftungsfragen zu vermeiden.
Eigentümer profitieren, wenn sie bestehende Verträge frühzeitig prüfen und die Übergabe transparent mit dem Käufer abstimmen.
Hinweis:
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
